Sie besitzen eine abbezahlte Immobile und möchten Ihre monatliche Rente aufbessern? Dann könnte eine Immobilienrente für Sie interessant sein. Oder benötigen Sie einen Einmalbetrag beziehungsweise ein Darlehen für größere Anschaffungen?
Hier bekommen Sie einen Überblick, wie hoch ihre mögliche Rente oder ein Einmalbetrag für Ihre Immobilie ausfällt. Übrigens: Keine Angst, Sie können bei allen hier vorgestellten Modellen weiterhin lebenslang in Ihrem Haus oder der Eigentumswohnung wohnen bleiben.
Wenn Sie älter als 70 Jahre sind, dann können Sie über die erste Option “Immobilienrente” ein kostenloses Angebot für eine monatliche Rente anfordern. Im Gegenzug verkaufen Sie Ihre Immobilie an einen spezialisierten Anbieter. Wahlweise erhalten Sie eine Rente und / oder eine einmalige Zahlung.
Ohne Altersbeschränkung fordern Sie über die zweite Option ein Angebot für den Teilverkauf Ihrer Immobilie an. Sie bleiben Eigentümer und verkaufen maximal 50 Prozent der Immobilie an einen Teilhaber.
Wenn Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen möchten, fordern Sie über den dritten Punkt “Darlehen” ein Angebot für einem Kredit an, bei dem Sie nur die Zinsen bezahlen müssen. Die Rückzahlung des Darlehens können Sie Ihren Erben überlassen.
Bei dieser Berechnung handelt es sich um eine unverbindliche Beispielrechnung. Bitte fordern Sie unverbindlich und kostenlos ein exaktes Angebot von unseren Partnern an, um verbindliche Werte zu erhalten:
- Ergänzende Informationen zur lebenslangen Rente
Sie wollen lebenslang in Ihren eigenen vier Wänden bleiben und die eigene monatliche Rente kräftig aufbessern? Dann kann eine Leibrente das Richtige sein. Sie verkaufen die Immobilie und erhalten im Gegenzug einen festen monatlichen Betrag und ein Wohnrecht, das notariell im Grundbuch abgesichert wird. Möglich ist auch, dass zunächst ein größerer Betrag an Sie fließt und anschließend kleinere Raten. Die Leibrente lässt sich auch zeitlich befristen.
Der monatliche Betrag, den Sie erhalten können, hängt von zwei Faktoren ab:
- dem Immobilienwert
- dem Alter des Verkäufers oder der Verkäufer.
Die Sicherheiten: Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch an erster Stelle. Eine Rückfallklausel garantiert, dass die Immobilie bei ausbleibenden Zahlungen an Sie zurückfällt.
Vorteile:
- Geeignet vor allem für Personen, die Ihr Eigentum nicht vererben, sondern selbst verbrauchen wollen.
- Sie erhalten konstante Zahlungen bis ans Lebensende.
- Eine Rentengarantiezeit ist möglich gegen geringere monatliche Ratenzahlungen.
Nachteile:
- Sie profitieren nicht mehr vom Wertzuwachs der Immobilie
- Sie müssen den Ertragsteil versteuern
- Ergänzende Informationen zum Einmalbetrag
Sie wollen in Ihrer Immobilie lebenslang wohnen bleiben und sich endlich große Träume erfüllen? Wie beispielsweise das Haus altersgerecht umbauen, energetisch sanieren oder ein luxuriöses Wohnmobil kaufen? In diesem Fall könnte der Verkauf Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Hauses gegen ein lebenslanges Wohnrecht das Richtige für Sie sein. In der Regel tragen Sie als Besitzer weiterhin Kleinreparaturen, während größere Sanierungsmaßnahmen vom Käufer zu zahlen sind.
Das Wohnrecht wird notariell beurkundet und im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen. Der Zahlbetrag richtet sich nach dem Wert der Immobilie und dem Alter der Verkäufer.
Vorteile:
- Verzichtet Sie als Verkäufer vorzeitig auf ihr Wohnrecht (um woanders zu leben), ist ein Verkauf des Wohnrechts möglich.
- Das lebenslange Nutzungsrecht ist gut abgesichert.
- Sie können auch ein zeitlich befristetes Wohnrecht gegen einen höheren Verkaufspreis vereinbaren.
- Sie können auch innerfamiliäre Regelungen treffen, damit die Erben Schenkungssteuer vermeiden.
Nachteil:
- Sie als Verkäufer profitieren nicht mehr von Wertsteigerungen der Immobilie.
- Ergänzende Informationen zur lebenslangen Rente mit Nießbrauch
Sie wollen lebenslang in Ihren eigenen vier Wänden bleiben und die eigene monatliche Rente kräftig aufbessern? Und auch dann noch von ihr finanziell profitieren, wenn Sie in eine kleinere Wohnung oder einen Altersruhesitz ziehen? Dann könnte eine Nießbrauch-Regelung das Richtige für Sie sein.
Diese Form der Verrentung ist der Leibrente sehr ähnlich. Mit einem wesentlichen Unterschied: Wenn Sie das Haus oder die Eigentumswohnung verlassen und das Objekt anschließend vermieten, können Sie die Mieteinnahmen für sich behalten, um sich beispielsweise einen teuren Altersruhesitz zu leisten.
Bevor Sie sich für diese Lösung entscheiden, sollten Sie bedenken: Müssen Sie aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich Ihr geliebtes Heim verlassen, haben Sie u.U. gar keine Energie oder Lust, sich mit der Vermietung Ihrer Immobilie herumzuschlagen. Müssen Sie Ihr Heim früher als geplant verlassen, bekommen Sie auch bei der Leibrente oder der Einmalzahlung mehr Geld, so dass Sie eigentlich gar keinen Nießbrauch vereinbarten müssen.
Vorteile
- Sie können auch einen zeitlich befristeten Nießbrauch vereinbaren, um höhere monatliche Zahlungen zu erhalten
- Sie können auch einen Einmalbetrag vereinbaren.
- Sie ziehen zeitlebens Nutzen, egal ob Sie oder jemand anderes in der Immobilie wohnt.
Nachteile:
- Sie profitieren nicht von Wertsteigerungen der Immobilie.
- Wegen des Nießbrauchs sind der Verkaufspreis und damit die monatlichen Raten geringer als bei der Immobilienrente.
Sie sind bereit, Ihre Immobilie teilweise zu verkaufen? In der Regel können Sie maximal 50 Prozent Ihrer Immobilie veräußern und behalten ein lebenslanges Wohn- und Nießbrauchrecht für die gesamte Immobilie. Im Gegenzug zahlt der jeweilige Anbieter den ermittelten Kaufpreis an Sie aus. Sie selbst behalten alle wirtschaftlichen Rechte und zahlen im für den verkauften Teil eine Nutzungsgebühr.
- Ergänzende Informationen zum Teilverkauf
Dies ist eine zurzeit viel beworbene Form für Leute ab 50, die Geld brauchen. Sie veräußern maximal 50 Prozent der Immobilie und nutzen das ganze Haus für sich. Der Erwerber des Anteils wird stiller Teilhaber. Für Sie wird ein Wohnrecht plus Nießbrauch im Grundbuch eingetragen.
Zunächst wird der Wert der Immobilie ermittelt. Sie sagen, wie viel Prozent Sie verkaufen wollen. Sie bleiben selbst wohnen oder vermieten das Objekt. Der Käufer erhält ein monatliches Nutzungsentgelt für seinen Anteil. Je mehr Sie veräußern, desto höher ist das Entgelt. Im Schnitt sind diese je nach Anbieter drei Prozent. Das ist erheblich teurer als bei Darlehen, die Sie finden, wenn Sie oben auf den Reiter „Nein“ klicken. Bei diesen günstigeren Krediten behalten Sie Ihr Eigentum zu hundert Prozent.
Vorteile:
- Sie erzielen rasch Liquidität.
- Sie profitieren weiter von Wertsteigerungen.
- Sie können den verkauften Anteil zurückkaufen.
- Es genügt ein geringeres Eintrittsalter meist 50 Jahre.
- Sie können das Objekt vermieten.
Nachteile:
- Der Teilkauf ist teuer im Vergleich zu einer Darlehenslösung.
- Sie müssen Renovierungen allein tragen, auch für den verkauften Teil.
- Zum Teil verlangen die Teilkäufer ein Mitspracherecht, wenn Sie den verkauften Teil vermieten wollen.
Ab 60 Jahre können Immobilienbesitzer bis zu 40 Prozent des Verkehrswertes als Darlehen zu den aktuellen sehr niedrigen Zinsen erhalten. Die Rückzahlung können sie den Erben überlassen. So ist die monatliche Rate niedrig. Der Zins ist über die vereinbarte Laufzeit festgeschrieben und damit sicher.
- Ergänzende Informationen zum Darlehen
- Bundesweit bietet die Allianz ihr Produkt „Bestager“ an. Ab 60 Jahre können Immobilienbesitzer bis zu 40 Prozent des Verkehrswertes als Darlehen zu den aktuellen sehr niedrigen Zinsen erhalten. Die Rückzahlung können sie den Erben überlassen. So ist die monatliche Rate niedrig. Der Zins ist über die vereinbarte Laufzeit festgeschrieben und damit sicher.
Vorteile:
- Niedriger Zins
- Zinssicherheit
- Wertsteigerungen bleiben beim Eigentümer
Nachteile:
- Es fallen einmalig Kosten für Notar und Grundbuch an
- Im Großraum München bieten die VR-Bank München-Land und die VR-Bank Starnberg-Landsberg-Herrsching Leuten mit lastenfreien Immobilien einen Kreditrahmen an. Die maximale Höhe ist rund 45 Prozent des Verkehrswerts. Der Kredit ist mit einem flexiblen Zins ausgestattet. Abrufbar sind Beträge ab 100.000 Euro.
Vorteile:
- Diese Lösung geht schon ab 50 Jahre.
- Einfaches, transparentes Modell.
- Keine weiteren Kosten außer Notar und Grundschuld.
- Sie als Eigentümer profitieren weiter von Wertsteigerungen.
- Das Objekt kann bis zu einem Drittel gewerblich genutzt sein.
Nachteile:
- Es fallen einmalig Kosten für Notar und Grundbuch an.
- Darlehnszins ist variabel und kann nicht festgeschrieben werden.
- Objekt sollte bezahlt sein, damit neuer Kredit an erster Stelle ins Grundbuch gehen kann. Eventuell löst die Bank den alten Kredit ab.

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Horst Biallo
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